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BÜRGERNÄHE STATT BEHÖRDENARROGANZ

Mit Einführung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wollte man das vorgängige Vormundschaftswesen «professionalisieren». Wie sich nach ein paar Jahren zeigt, ist im Kanton Schwyz dringender Handlungsbedarf gegeben.

Mit der Ansiedlung dieser Verwaltungsstelle beim Kanton wurde ein «Behördenmonstrum» erschaffen, welches unverständliche Entscheidungen fällt über die Köpfe der betroffenen Personen hinweg. Der Bürger fühlt sich dieser Behörde zunehmend hilflos ausgeliefert.

Mit der KESB in der heutigen Form haben wir das wichtigste Gut eines Menschen – die Freiheit – in entscheidenden Lebensbereichen aus der Hand gegeben: die Freiheit einer Mutter, selbst für ihr behindertes Kind zu sorgen. Die Freiheit von Grosseltern, im Krisenfall die Enkelkinder rasch und unbürokratisch aufzunehmen. Oder die Freiheit von Senioren, in der Familie zu entscheiden, wann der richtige Zeitpunkt für den Umzug ins Heim gekommen ist.  

Professionalisierung ist wichtig bei der Produktion von Maschinen; aber nicht unbedingt bei solch wichtigen Entscheidungen im Familienleben. Da braucht es vor allem eines: Menschlichkeit. Und die lernt man nicht an Hochschulen und Universitäten.

Genau hier setzt die KESB-Initiative an, über die wir am 21. Mai 2017 abstimmen. Mit einem «JA» zur Initiative wird die Zuständigkeit für die KESB wieder auf die Gemeinden übertragen. Diese bezeichnen dann auch die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Behörde. Und das müssen nicht nur «studierte Fachpersonen» sein, sondern auch Gemeindevertreter und weitere Personen mit praktischer Erfahrung. Dadurch werden Entscheidungen wieder da gefällt, wo man die familiären Verhältnisse am besten kennt: vor Ort. Und somit hoffentlich auch rasch und menschlich.

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